Als wertvoller Beitrag zur modularen Therapie von ADHS-Patienten gilt das Neurofeedback-Verfahren. Studien haben gezeigt, dass viele Kinder und Jugendliche von einem regelmäßigen Training der Selbstregulation profitieren. Nicht nur die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit werden verbessert, sondern auch das Verhalten im Alltag. Trotz der guten Studienergebnisse und der nachhaltigen Wirkung bei den meisten Patienten ist Neurofeedback bis heute noch keine Standardkassenleistung. Neben der Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu zahlen, gibt es aber weitere Optionen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Leistungsumfang beim Neurofeedback
Eine Neurofeedback-Sitzung dauert in etwa eine Stunde. Davon entfallen 30 bis 45 Minuten auf das Training und der Rest auf die Vor- und Nachbesprechung. Wenn man bedenkt, dass bei einer Neurofeedback-Therapie im Rahmen der ADHS-Behandlung etwa 20 bis 40 Sitzungen durchgeführt werden, ist der finanzielle Aufwand nicht zu verachten. Bisher ist Neurofeedback keine Kassenleistung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt allerdings Ausnahmen, verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten und die Option, die Kostenübernahme zu beantragen.
Neurofeedback als Teil der Verhaltenstherapie
Die meisten jugendlichen ADHS-Patienten werden von spezialisierten Kinderärzten und Kinderpsychologen eng betreut und behandelt. Teil des modularen Behandlungskonzepts ist in vielen Fällen eine Verhaltenstherapie. Im Rahmen dieser Behandlung kann auch Neurofeedback zum Einsatz kommen. Durchgeführt von einem Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater wird die Neurofeedback-Therapie von vielen Krankenkassen als Behandlungsoption anerkannt. Vor Therapiebeginn muss aber in jedem Fall ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, welcher den Umfang und die Vorteile der Behandlung umreißt.
Alternative zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Eine weitere Variante ist die Neurofeedback-Therapie durch einen Ergotherapeuten. In diesem Fall muss der Kinderarzt oder Jugendpsychiater eine Verordnung für eine „psychisch-funktionelle Behandlung“ ausstellen. Alternativ kann auf der Verordnung für die ergotherapeutische Praxis auch „sensomotorisch-perzeptive Behandlung“ stehen. Erfahrene Ergotherapeuten, die Neurofeedback anbieten, sind die richtigen Ansprechpartner, um die Möglichkeiten der Kostenerstattung auf diesem Wege vorab zu klären.
Lassen sich die genannten Möglichkeiten nicht nutzen oder lehnt die Krankenkassen die Kostenübernahme ab, so bleibt natürlich die Option, die Behandlung selbst zu bezahlen. Die Kosten liegen je nach Praxis und Umfang bei 80 bis 150 Euro pro Sitzung.